Rechtliches · Jobbörse

Nutzungsbedingungen der Jobbörse

Der Gastro Podcast · www.dergastropodcast.de · Stand: 11. Oktober 2026

§ 1 Anbieter und Geltungsbereich

(1) Diese Nutzungsbedingungen gelten für die Nutzung der Jobbörse auf der Website www.dergastropodcast.de durch Bewerber, Arbeitgeber und sonstige Nutzer.

(2) Betreiber der Jobbörse ist:

Altobello Consulting
Nastaran Anjileli
Krämerstraße 8
70186 Stuttgart
Deutschland

Nachfolgend „Betreiber“ genannt.

(3) Mit der Nutzung der Jobbörse gelten diese Nutzungsbedingungen, soweit sie wirksam in das jeweilige Nutzungsverhältnis einbezogen wurden.

(4) Für kostenpflichtige Personalvermittlungen und weitere Leistungen gegenüber Unternehmen gelten ergänzend die gesonderten „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Unternehmen“.

(5) Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Nutzungsbedingungen.

§ 2 Gegenstand der Jobbörse

(1) Der Betreiber stellt eine digitale Plattform zur Verfügung, auf der Unternehmen aus der Gastronomie, Hotellerie und verwandten Branchen Stellenangebote veröffentlichen können.

(2) Interessierte Bewerber können sich über die Plattform auf ausgeschriebene Stellen bewerben.

(3) Der Betreiber übernimmt die Entgegennahme, organisatorische Bearbeitung und Weiterleitung von Bewerbungen an die betreffenden Unternehmen.

(4) Die Plattform dient der Kontaktanbahnung zwischen potenziellen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Der Betreiber wird nicht selbst Arbeitgeber und ist nicht Partei eines später geschlossenen Arbeitsvertrags.

(5) Eine bestimmte Anzahl an Stellenangeboten, Bewerbungen, Vorstellungsgesprächen oder erfolgreichen Vermittlungen wird nicht garantiert.

§ 3 Nutzung durch Bewerber

(1) Die Nutzung der Jobbörse und die Bewerbung auf veröffentlichte Stellenangebote sind für Bewerber kostenlos.

(2) Für die Bewerbung müssen die jeweils als erforderlich gekennzeichneten Angaben vollständig und wahrheitsgemäß gemacht werden.

(3) Bewerber können insbesondere folgende Informationen übermitteln:

Vor- und Nachname

Kontaktdaten

Berufliche Qualifikationen und Erfahrungen

Lebenslauf und Bewerbungsunterlagen

Angaben zur Verfügbarkeit

Weitere freiwillige bewerbungsbezogene Informationen

(4) Die übermittelten Informationen müssen zutreffend sein und dürfen keine Rechte Dritter verletzen.

(5) Bewerber dürfen ausschließlich eigene Bewerbungen oder Bewerbungen mit entsprechender Vertretungsberechtigung einreichen.

(6) Es besteht kein Anspruch auf die Weiterleitung einer Bewerbung, eine Einladung zu einem Vorstellungsgespräch oder den Abschluss eines Arbeitsvertrags.

(7) Bewerber können die Berücksichtigung ihrer Bewerbung für den weiteren Auswahlprozess jederzeit beenden lassen. Bereits rechtmäßig erfolgte Datenverarbeitungen bleiben hiervon unberührt.

§ 4 Bewerbungsablauf und Weiterleitung

(1) Bewerbungen werden zunächst über die Jobbörse des Betreibers eingereicht.

(2) Der Betreiber nimmt die Bewerbungsunterlagen entgegen und prüft sie gegebenenfalls organisatorisch auf Vollständigkeit und grundsätzliche Zuordnung zum jeweiligen Stellenangebot.

(3) Im Rahmen des Vermittlungsprozesses kann der Betreiber dem ausschreibenden Unternehmen zunächst ausgewählte oder anonymisierte Bewerberinformationen zur Verfügung stellen.

(4) Zeigt das Unternehmen Interesse an einer Bewerbung, können weitere Bewerberinformationen und Kontaktdaten entsprechend dem beschriebenen Bewerbungsprozess weitergegeben werden.

(5) Personenbezogene Informationen werden nur im Rahmen der jeweils bestehenden datenschutzrechtlichen Befugnisse weitergegeben. Nähere Informationen hierzu enthält die Datenschutzerklärung der Plattform.

(6) Die Entscheidung über eine Einladung zum Vorstellungsgespräch, die Auswahl eines Bewerbers und den Abschluss eines Arbeitsvertrags liegt ausschließlich beim jeweiligen Unternehmen.

(7) Eine automatische Einstellung oder verbindliche Zusage entsteht durch die Übermittlung einer Bewerbung nicht.

(8) Der Betreiber ist berechtigt, Bewerber über den jeweiligen Bearbeitungsstand zu informieren, soweit ihm die entsprechenden Informationen vorliegen.

§ 5 Nutzung durch Arbeitgeber

(1) Unternehmen können über die Jobbörse Stellenangebote zur Veröffentlichung einreichen.

(2) Der Arbeitgeber ist für die Richtigkeit, Aktualität, Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit seiner Stellenangebote verantwortlich.

(3) Stellenanzeigen müssen eine tatsächlich zu besetzende Position betreffen und dürfen keine irreführenden Angaben enthalten.

(4) Arbeitgeber haben die geltenden arbeitsrechtlichen Vorschriften zu beachten. Stellenanzeigen dürfen insbesondere keine unzulässige Diskriminierung enthalten.

(5) Der Betreiber kann Stellenanzeigen vor Veröffentlichung prüfen und bei sachlich begründeten Beanstandungen zurückweisen, redaktionell bearbeiten oder entfernen.

(6) Arbeitgeber dürfen erhaltene Bewerbungsunterlagen ausschließlich für das jeweilige rechtmäßige Bewerbungs- und Auswahlverfahren nutzen.

(7) Die Weitergabe von Bewerberdaten an unberechtigte Dritte sowie die Verwendung zu anderen Zwecken ist untersagt.

(8) Arbeitgeber sind verpflichtet, den Betreiber über die Besetzung oder den Wegfall einer ausgeschriebenen Position sowie über erfolgreiche Vermittlungen entsprechend den vereinbarten Unternehmens-AGB zu informieren.

§ 6 Kosten und Personalvermittlung

(1) Die Nutzung der Jobbörse ist für Bewerber kostenlos.

(2) Die reguläre Veröffentlichung von Stellenanzeigen ist für Unternehmen grundsätzlich kostenlos, sofern keine kostenpflichtigen Zusatzleistungen vereinbart wurden.

(3) Kommt zwischen einem Unternehmen und einem über die Plattform vermittelten Bewerber ein Arbeitsvertrag zustande, kann eine einmalige Erfolgsprovision gemäß den zuvor vereinbarten Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Unternehmen entstehen.

(4) Die Erfolgsprovision beträgt nach dem regulären Vermittlungsmodell 50 Prozent des vertraglich vereinbarten ersten regulären Bruttomonatsgehalts des eingestellten Arbeitnehmers, zuzüglich gegebenenfalls anfallender Umsatzsteuer.

(5) Die Voraussetzungen des Provisionsanspruchs, die Abrechnung, Zahlungsfristen und die freiwillige 14-Tage-Rückerstattungsgarantie richten sich nach den gesonderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Unternehmen.

(6) Bewerber werden nicht mit Vermittlungsgebühren belastet.

§ 7 Zulässige Nutzung der Plattform

(1) Die Jobbörse darf ausschließlich für rechtmäßige Zwecke im Zusammenhang mit der Suche nach Beschäftigungsmöglichkeiten oder Arbeitskräften genutzt werden.

(2) Insbesondere untersagt sind:

Veröffentlichung falscher, irreführender oder erfundener Stellenanzeigen

Übermittlung gefälschter Bewerbungsunterlagen

Missbräuchliche Nutzung fremder Identitäten

Verbreitung rechtswidriger, beleidigender oder diskriminierender Inhalte

Unbefugte Sammlung oder Weitergabe personenbezogener Daten

Automatisiertes massenhaftes Auslesen der Plattform ohne entsprechende Berechtigung

Versuche, die Sicherheit oder Funktionsfähigkeit der Plattform zu beeinträchtigen

(3) Bei erheblichen Verstößen kann der Betreiber nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und dieser Nutzungsbedingungen Inhalte entfernen, Bewerbungen von der weiteren Bearbeitung ausschließen oder bestehende Nutzerkonten sperren.

(4) Gesetzliche Rechte betroffener Nutzer bleiben unberührt.

§ 8 Prüfung und Moderation von Inhalten

(1) Der Betreiber kann eingereichte Stellenanzeigen, Bewerbungen und sonstige nutzergenerierte Inhalte auf die Einhaltung dieser Nutzungsbedingungen und gesetzlicher Anforderungen prüfen.

(2) Die Prüfung kann insbesondere die Vollständigkeit, Plausibilität, Rechtmäßigkeit und technische Sicherheit der Inhalte betreffen.

(3) Eine Prüfung kann manuell oder mithilfe technischer Systeme erfolgen. Eine umfassende rechtliche oder inhaltliche Vorabkontrolle sämtlicher Inhalte wird nicht zugesichert.

(4) Bestehen konkrete Anhaltspunkte für rechtswidrige oder vertragswidrige Inhalte, kann der Betreiber angemessene Maßnahmen ergreifen, insbesondere Inhalte nicht veröffentlichen, entfernen oder deren Zugriff beschränken.

(5) Bei der Auswahl von Maßnahmen berücksichtigt der Betreiber insbesondere die Art und Schwere des Verstoßes sowie die berechtigten Interessen der Betroffenen.

(6) Soweit gesetzlich erforderlich, informiert der Betreiber betroffene Nutzer über die getroffene Entscheidung und bestehende Beschwerdemöglichkeiten.

§ 9 Meldung rechtswidriger Inhalte

(1) Nutzer können vermeintlich rechtswidrige Stellenanzeigen oder sonstige Inhalte dem Betreiber melden.

(2) Eine Meldung soll insbesondere folgende Angaben enthalten:

Bezeichnung oder Internetadresse des betroffenen Inhalts

Beschreibung des vermuteten Rechtsverstoßes

Begründung der Meldung

Kontaktmöglichkeit der meldenden Person

Erklärung, dass die Angaben nach bestem Wissen richtig und vollständig sind

(3) Der Betreiber prüft eingegangene Meldungen und entscheidet unter Berücksichtigung der anwendbaren gesetzlichen Vorschriften über erforderliche Maßnahmen.

(4) Soweit die Vorschriften des Digital Services Act auf den jeweiligen Dienst Anwendung finden, werden die entsprechenden gesetzlichen Informations-, Melde- und Abhilfeverfahren eingehalten.

§ 10 Datenschutz

(1) Der Schutz personenbezogener Daten hat bei der Nutzung der Jobbörse besondere Bedeutung.

(2) Der Betreiber verarbeitet personenbezogene Daten zur Durchführung und Organisation des Bewerbungs- und Vermittlungsprozesses im Rahmen der anwendbaren Datenschutzvorschriften.

(3) Bewerberinformationen werden nur im Rahmen der jeweils bestehenden rechtlichen Befugnisse an potenzielle Arbeitgeber übermittelt.

(4) Arbeitgeber haben erhaltene Bewerberdaten vertraulich zu behandeln und ausschließlich für zulässige Bewerbungszwecke zu verwenden.

(5) Eine Speicherung oder Weiterverwendung von Bewerberdaten über den ursprünglichen Bewerbungszweck hinaus bedarf einer geeigneten Rechtsgrundlage.

(6) Informationen zu Verarbeitungszwecken, Rechtsgrundlagen, Empfängern, Speicherdauer, Betroffenenrechten und grenzüberschreitenden Datenübermittlungen enthält die Datenschutzerklärung der Website.

(7) Gesetzliche Datenschutzrechte bleiben uneingeschränkt bestehen.

§ 11 Verfügbarkeit der Plattform

(1) Der Betreiber bemüht sich um eine möglichst zuverlässige und unterbrechungsarme Bereitstellung der Jobbörse.

(2) Eine jederzeitige oder unterbrechungsfreie technische Verfügbarkeit wird nicht garantiert, soweit keine ausdrückliche abweichende Vereinbarung besteht.

(3) Vorübergehende Einschränkungen können insbesondere aufgrund technischer Wartung, Sicherheitsmaßnahmen, Systemaktualisierungen oder Störungen auftreten.

(4) Der Betreiber ist berechtigt, technische Funktionen weiterzuentwickeln und anzupassen, soweit berechtigte Interessen der Nutzer und bestehende vertragliche Verpflichtungen angemessen berücksichtigt werden.

§ 12 Haftung

(1) Der Betreiber haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Betreiber nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Nutzungsverhältnisses überhaupt erst ermöglicht.

(3) Im Übrigen ist eine Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

(4) Der Betreiber übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von Unternehmen oder Bewerbern eigenverantwortlich bereitgestellten Informationen.

(5) Die Verantwortung für den Abschluss, die Durchführung und die Beendigung eines Arbeitsvertrags liegt bei den jeweiligen Vertragsparteien.

(6) Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.

§ 13 Nutzungsrechte

(1) Nutzer räumen dem Betreiber an eingereichten Stellenanzeigen, Texten und sonstigen Inhalten die zur Durchführung des jeweiligen Nutzungs- oder Vermittlungszwecks erforderlichen einfachen Nutzungsrechte ein.

(2) Die Rechte umfassen insbesondere die technische Speicherung, Verarbeitung und Veröffentlichung von Stellenanzeigen sowie die zweckgebundene Weitergabe von Bewerbungsunterlagen an berechtigte Empfänger.

(3) Bewerbungsunterlagen werden nicht ohne gesonderte rechtliche Grundlage öffentlich zugänglich gemacht.

(4) Nutzer versichern, über die erforderlichen Rechte an ihren bereitgestellten Inhalten zu verfügen.

(5) Weitergehende Nutzungen außerhalb der vereinbarten Zwecke bedürfen einer entsprechenden rechtlichen Grundlage oder Vereinbarung.

§ 14 Beendigung der Nutzung

(1) Nutzer können die Nutzung der Jobbörse jederzeit beenden.

(2) Bewerber können die weitere Berücksichtigung ihrer Bewerbung beenden lassen. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten oder sonstige zulässige Aufbewahrungsgründe bleiben unberührt.

(3) Arbeitgeber können die Entfernung ihrer Stellenanzeigen verlangen.

(4) Bereits entstandene vertragliche Ansprüche aus einer erfolgreichen Vermittlung bleiben von der Beendigung der Nutzung unberührt.

(5) Bei schwerwiegenden Verstößen gegen diese Nutzungsbedingungen kann der Betreiber das Nutzungsverhältnis nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften beenden.

§ 15 Änderungen der Nutzungsbedingungen

(1) Der Betreiber kann diese Nutzungsbedingungen für zukünftige Nutzungsverhältnisse anpassen.

(2) Für bereits bestehende Vertragsverhältnisse werden Änderungen nur wirksam, soweit hierfür eine entsprechende gesetzliche Grundlage oder wirksame Vereinbarung besteht.

(3) Wesentliche Änderungen werden den betroffenen Nutzern in angemessener Weise bekannt gegeben, soweit gesetzlich erforderlich.

§ 16 Anwendbares Recht

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit eine entsprechende Rechtswahl gesetzlich zulässig ist.

(2) Zwingende gesetzliche Verbraucherschutzbestimmungen und Vorschriften des internationalen Privat- und Verfahrensrechts bleiben unberührt.

(3) Für gerichtliche Streitigkeiten gelten die gesetzlich zuständigen Gerichte, soweit keine wirksame gesonderte Gerichtsstandsvereinbarung besteht.

§ 17 Schlussbestimmungen

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden, richtet sich die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nach den gesetzlichen Vorschriften.

(2) An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die anwendbaren gesetzlichen Regelungen.

(3) Ergänzende individuell getroffene Vereinbarungen bleiben unberührt.

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